Geschäftsordnung Mai 2006 |
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Stand
04. September 2007 |
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Geschäftsordnung FISB
1. FISB – Präsidium
Das FISB – Präsidium gliedert sich in ein geschäftsführende
Präsidium und ein Gesamtpräsidium auf. Es setzt
sich aus den in den Statuten § 20 Abs. 1 ange-führten
Mitgliedern zusammen. Das geschäftsführende Präsidium
hat laut Statuten je eine Stimme beim FISB-Kongress, ausser
bei Entlastungen und Neuwahlen. Die Beschlüsse des geschäftsführenden
Präsidiums sind allen Präsidiumsmit-gliedern durch
ein Protokoll mitzuteilen.
2. Reisekosten-/Spesenerstattung
Die freien Mitarbeiter/Beauftragte und Kassenprüfer werden
zum FISB-Kongress eingeladen und erhalten die Erstattung der
Übernachtungskosten. Sonstige anfallende Reisekosten
werden nicht erstattet. Bei Einladung der oben Erwähnten
zu einer Präsidiumssitzung werden die ge-samten Reisekosten
nach den Richtlinien der Spesenabrechnung der FISB ver-gütet.
Sonstige Vergütungen sind vorher durch den Schatzmeister
zu bewilli-gen.
3. Reisekosten-/Spesenerstattung Internationaler Kampfrichter
bei Kampf-richterschulungen sowie Teilnahme an der
Sitzung des Fachkomitees (Techni-sche Kommission / Kongress
- Weltcupsitzung)
Die Internationalen Kampfrichter werden von den Staatsverbänden
zu den Fachsitzungen entsandt. Eine Kostenerstattung erfolgt
ausschliesslich durch den eigenen Staatsverband. Siehe auch
IWO!
Genehmigt: FISB-Kongress 2001
in Prag
Geändert: Vorstandssitzung 28.10.05 in Salzburg
Genehmigt: FISB-Kongress 2006 in Schärding
Reglement Weltcuptopf
Die Ausschüttung aus dem Weltcuptopf erfolgt am Ende
der Weltcup- bzw. Euro-pacupsaison nach den erreichten Weltcup-
bzw. Europacuppunkten. Ausnahme: Erkrankung oder Unfall des
Rennfahrers/Rennfahrerin, welche durch ein ärztliches
Attest vom Mannschaftsführer nachgewiesen werden muss.
Eine berufliche bzw. anderwärtige private Verhinderung
gilt nicht als Entschuldigungsgrund für die Nicht-teilnahme
am Weltcupfinale.
Die vorgesehene Ausschüttung an die am Weltcupfinale
nicht anwesenden Renn-fahrerInnen geht zurück in den
Weltcuptopf. Der Kongress beschließt den Verwen-dungszweck
des im Weltcuptopf verbliebenen Restbetrages.
Berechnung:
Addition der Weltcuppunkte aus dem Weltcupendstand der 8 besten
Herren und 4 besten Damen, sowie aus dem Jugend-Europacupstand
der 4 besten Jugendli-chen, dividiert durch den Betrag, welcher
von den Nationen in den Weltcuptopf ein-bezahlt wurde. Dieser
Betrag dient als Basisbetrag, welcher mit den erreichten Weltcupgesamtpunkten
des jeweiligen Rennfahrers/Rennfahrerin multipliziert wird.
Beim Jugend-Europacup jedoch pro WC-Punkt max. 1 Euro.
Auszahlung:
Ein Anrecht auf die Auszahlung aus dem Weltcuptopf haben nur
die RennfahrerIn-nen deren Nation bis zum Finale in den Weltcuptopf
eingezahlt hat und am Weltcup Finale teilnehmen. Bei den Damen
erhalten die ersten 4 Platzierungen und bei den Herren die
ersten 8 Platzierungen die Ausschüttung aus dem Weltcuptopf.
Beim Jugendeuropa-Cup erhalten die ersten 4 Platzierten eine
Ausschüttung, jedoch mit maximal 1 Euro je Europacup-Punkt.
Verwaltung: Der Weltcuptopf wird durch den
vom Kongress gewählten Verantwortlichen verwaltet.
Beschluss: FISB-Kongress 2006 in Schärding
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