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Geschäftsordnung Mai 2006

 
Stand 04. September 2007

Geschäftsordnung FISB

 

1. FISB – Präsidium


Das FISB – Präsidium gliedert sich in ein geschäftsführende Präsidium und ein Gesamtpräsidium auf. Es setzt sich aus den in den Statuten § 20 Abs. 1 ange-führten Mitgliedern zusammen. Das geschäftsführende Präsidium hat laut Statuten je eine Stimme beim FISB-Kongress, ausser bei Entlastungen und Neuwahlen. Die Beschlüsse des geschäftsführenden Präsidiums sind allen Präsidiumsmit-gliedern durch ein Protokoll mitzuteilen.


2. Reisekosten-/Spesenerstattung


Die freien Mitarbeiter/Beauftragte und Kassenprüfer werden zum FISB-Kongress eingeladen und erhalten die Erstattung der Übernachtungskosten. Sonstige anfallende Reisekosten werden nicht erstattet. Bei Einladung der oben Erwähnten zu einer Präsidiumssitzung werden die ge-samten Reisekosten nach den Richtlinien der Spesenabrechnung der FISB ver-gütet. Sonstige Vergütungen sind vorher durch den Schatzmeister zu bewilli-gen.


3. Reisekosten-/Spesenerstattung Internationaler Kampfrichter bei Kampf-richterschulungen sowie Teilnahme an der Sitzung des Fachkomitees (Techni-sche Kommission / Kongress - Weltcupsitzung)


Die Internationalen Kampfrichter werden von den Staatsverbänden zu den Fachsitzungen entsandt. Eine Kostenerstattung erfolgt ausschliesslich durch den eigenen Staatsverband. Siehe auch IWO!

 

Genehmigt: FISB-Kongress 2001 in Prag
Geändert: Vorstandssitzung 28.10.05 in Salzburg
Genehmigt: FISB-Kongress 2006 in Schärding


Reglement Weltcuptopf


Die Ausschüttung aus dem Weltcuptopf erfolgt am Ende der Weltcup- bzw. Euro-pacupsaison nach den erreichten Weltcup- bzw. Europacuppunkten. Ausnahme: Erkrankung oder Unfall des Rennfahrers/Rennfahrerin, welche durch ein ärztliches Attest vom Mannschaftsführer nachgewiesen werden muss. Eine berufliche bzw. anderwärtige private Verhinderung gilt nicht als Entschuldigungsgrund für die Nicht-teilnahme am Weltcupfinale.


Die vorgesehene Ausschüttung an die am Weltcupfinale nicht anwesenden Renn-fahrerInnen geht zurück in den Weltcuptopf. Der Kongress beschließt den Verwen-dungszweck des im Weltcuptopf verbliebenen Restbetrages.


Berechnung:


Addition der Weltcuppunkte aus dem Weltcupendstand der 8 besten Herren und 4 besten Damen, sowie aus dem Jugend-Europacupstand der 4 besten Jugendli-chen, dividiert durch den Betrag, welcher von den Nationen in den Weltcuptopf ein-bezahlt wurde. Dieser Betrag dient als Basisbetrag, welcher mit den erreichten Weltcupgesamtpunkten des jeweiligen Rennfahrers/Rennfahrerin multipliziert wird. Beim Jugend-Europacup jedoch pro WC-Punkt max. 1 Euro.


Auszahlung:


Ein Anrecht auf die Auszahlung aus dem Weltcuptopf haben nur die RennfahrerIn-nen deren Nation bis zum Finale in den Weltcuptopf eingezahlt hat und am Weltcup Finale teilnehmen. Bei den Damen erhalten die ersten 4 Platzierungen und bei den Herren die ersten 8 Platzierungen die Ausschüttung aus dem Weltcuptopf. Beim Jugendeuropa-Cup erhalten die ersten 4 Platzierten eine Ausschüttung, jedoch mit maximal 1 Euro je Europacup-Punkt.


Verwaltung: Der Weltcuptopf wird durch den vom Kongress gewählten Verantwortlichen verwaltet.


Beschluss: FISB-Kongress 2006 in Schärding

 

 

 

 
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