Geschäftsordnung June 2009 |
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Stand 13. June 2009 |
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Geschäftsordnung FISB
Die FEDERATION INTERNATIONALE DE SKIBOB in der Folge FISB genannt, ist
unter ZVR-Zahl: 601768835 bei der Sicherheitsdirektion in Salzburg eingetragen.
Wenn im Text der Statuten oder Ordnungen der FISB bei Funktionsbezeichnungen
die weibliche oder männliche Sprachform verwendet wird, können unabhängig davon
alle Ämter von Frauen oder Männern besetzt werden.
Rechtsgrundlage
Für die Ausübung der Tätigkeit der FISB sind die vom Kongress mittels Beschluss
beschlossenen Statuten maßgeblich.
Die Geschäftsordnung regelt aufgrund bestehenden Rechtes und der Statuten der
FISB die Präsidiums- und Geschäftsführungstätigkeit. Sie berücksichtigt die
Grundsätze der FISB und ist für alle ehrenamtlichen Tätigkeiten verbindlich.
Entscheidungs- und Handlungsebenen des Präsidiums
Die Entscheidungs- und Handlungsebenen innerhalb der FISB sind gemäß den
Statuten auf das Geschäftsführende Präsidium verteilt.
Das Geschäftsführende Präsidium (GF-Präsidium) ist verantwortlich für die Festlegung
der Mitgliedsziele und hat Kontrollfunktion. Es setzt die Ziele und Beschlüsse
der Mitglieder um.
Das geschäftsführende Präsidium hat laut Statuten je eine Stimme beim FISB Kongress,
außer bei Entlastungen und Neuwahlen.
Die Beschlüsse des Geschäftsführenden Präsidiums sind allen Präsidiumsmitgliedern
durch ein Protokoll mitzuteilen.
Aufgaben und Pflichten des Präsidiums
Das FISB - Präsidium gliedert sich in ein geschäftsführende Präsidium und ein Gesamtpräsidium
auf. Es setzt sich aus den in den Statuten § 19 Abs. 1 angeführten
Mitgliedern zusammen.
Das GF-Präsidium führt seine Geschäfte unter Beachtung der Vorschriften der Gesetze,
der Statuten, der Beschlüsse des FISB-Kongresses und der Geschäfts- und
Finanzordnung. Hierbei hat es sich an den in den Statuten festgelegten Zielsetzungen
zu orientieren.
Das GF-Präsidium berät und beschließt über alle Angelegenheiten der FISB.
Die Leitung und Verwaltung der FISB obliegt dem GF-Präsidium unter dem Vorsitz
des Präsidenten, an dessen Stelle bei Verhinderung einer der Vizepräsidenten oder
der Generalsekretär tritt.
Zeichnungsberechtigung:
Die notwendigen Schriftstücke (Korrespondenz) sind vom Präsidenten oder
einem der Vizepräsidenten gemeinsam mit dem Generalsekretär zu unterfertigen.
Schriftstüücke, die zum Bereich der Referenten gehören, sind von dem jeweiligen
Referenten mit zu unterfertigen.
Finanzangelegenheiten zeichnet der Präsident oder einem der Vizepräsidenten
gemeinsam mit dem Schatzmeister oder in Vertretung einer der beiden, der
Generalsekretär.
Beschlüsse des Präsidiums sind allen Präsidiumsmitgliedern durch ein Protokoll mitzuteilen.
GF-Präsidiumssitzungen
Entscheidungen, für die das GF-Präsidium zuständig ist, werden in nichtöffentlichen
Präsidiumssitzungen getroffen. Die Einladung hierzu hat unter Bekanntgabe der Tagesordnung
und ggf. unter Beifügung von Informations- und Beschlussvorlagen rechtzeitig durch den
Präsidenten zu erfolgen.
Unaufschiebbare Präsidiumsbeschlüsse erfolgen durch schriftliche Vorlage. In solchen
Fällen kann die Zustimmung angenommen werden, wenn innerhalb einer ausreichenden
und ausdrücklich benannten Frist keine gegenteilige Rückäußerung erfolgt.
Den Vorsitz in den Präsidiumssitzungen hat der Präsident.
Präsidiumsbeschlüsse werden mit einfacher Mehrheit der anwesenden GFPräsidiumsmitglieder
getroffen. Bei Stimmengleichheit ist ein Antrag abgelehnt.
Das Geschäftsführende FISB-Präsidium ist beschlussfähig, wenn alle seine Mitglieder
ordnungsgemäß eingeladen waren und fünf derselben erschienen sind. Sind
ausnahmsweise trotz ordnungsgemäßer Ladung weniger als fünf Geschäftsführende
Präsidiumsmitglieder erschienen, hat der FISB-Präsident das Recht, eine neue Präsidialsitzung
einzuberufen, die unter Einhaltung einer einstündigen Wartefrist noch
am gleichen Tag stattfinden kann. Bei dieser Präsidialsitzung genügt zur Beschlussfassung
die Anwesenheit von drei Geschäftsführende Präsidiumsmitglieder.
Über die GF-Präsidiumssitzungen werden durch den Schriftführer Protokolle erstellt.
Sie sind mit einer Einspruchsfrist von 4 Wochen versehen und gelten danach als genehmigt.
Die Originalprotokolle werden im Generalsekretariat aufbewahrt.
Aufgaben und Pflichten der Präidiumsmitglieder
Diese sind in einem Arbeitsverteilungsplan definiert.
Neufassung:: FISB-Kongress in Mikulov 2008
geändert beim Kongress in Judenburg 2009
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