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Geschäftsordnung June 2009

 
Stand 13. June 2009

Geschäftsordnung FISB

 


Die FEDERATION INTERNATIONALE DE SKIBOB in der Folge FISB genannt, ist unter ZVR-Zahl: 601768835 bei der Sicherheitsdirektion in Salzburg eingetragen.

Wenn im Text der Statuten oder Ordnungen der FISB bei Funktionsbezeichnungen die weibliche oder männliche Sprachform verwendet wird, können unabhängig davon alle Ämter von Frauen oder Männern besetzt werden.


Rechtsgrundlage


Für die Ausübung der Tätigkeit der FISB sind die vom Kongress mittels Beschluss beschlossenen Statuten maßgeblich.

Die Geschäftsordnung regelt aufgrund bestehenden Rechtes und der Statuten der FISB die Präsidiums- und Geschäftsführungstätigkeit. Sie berücksichtigt die Grundsätze der FISB und ist für alle ehrenamtlichen Tätigkeiten verbindlich.


Entscheidungs- und Handlungsebenen des Präsidiums


Die Entscheidungs- und Handlungsebenen innerhalb der FISB sind gemäß den Statuten auf das Geschäftsführende Präsidium verteilt.

Das Geschäftsführende Präsidium (GF-Präsidium) ist verantwortlich für die Festlegung der Mitgliedsziele und hat Kontrollfunktion. Es setzt die Ziele und Beschlüsse der Mitglieder um.

Das geschäftsführende Präsidium hat laut Statuten je eine Stimme beim FISB Kongress, außer bei Entlastungen und Neuwahlen.

Die Beschlüsse des Geschäftsführenden Präsidiums sind allen Präsidiumsmitgliedern durch ein Protokoll mitzuteilen.


Aufgaben und Pflichten des Präsidiums


Das FISB - Präsidium gliedert sich in ein geschäftsführende Präsidium und ein Gesamtpräsidium auf. Es setzt sich aus den in den Statuten § 19 Abs. 1 angeführten Mitgliedern zusammen.

Das GF-Präsidium führt seine Geschäfte unter Beachtung der Vorschriften der Gesetze, der Statuten, der Beschlüsse des FISB-Kongresses und der Geschäfts- und Finanzordnung. Hierbei hat es sich an den in den Statuten festgelegten Zielsetzungen zu orientieren.

Das GF-Präsidium berät und beschließt über alle Angelegenheiten der FISB.

Die Leitung und Verwaltung der FISB obliegt dem GF-Präsidium unter dem Vorsitz des Präsidenten, an dessen Stelle bei Verhinderung einer der Vizepräsidenten oder der Generalsekretär tritt.

Zeichnungsberechtigung:

Die notwendigen Schriftstücke (Korrespondenz) sind vom Präsidenten oder einem der Vizepräsidenten gemeinsam mit dem Generalsekretär zu unterfertigen.

Schriftstüücke, die zum Bereich der Referenten gehören, sind von dem jeweiligen Referenten mit zu unterfertigen.

Finanzangelegenheiten zeichnet der Präsident oder einem der Vizepräsidenten gemeinsam mit dem Schatzmeister oder in Vertretung einer der beiden, der Generalsekretär.


Beschlüsse des Präsidiums sind allen Präsidiumsmitgliedern durch ein Protokoll mitzuteilen.


GF-Präsidiumssitzungen


Entscheidungen, für die das GF-Präsidium zuständig ist, werden in nichtöffentlichen Präsidiumssitzungen getroffen. Die Einladung hierzu hat unter Bekanntgabe der Tagesordnung und ggf. unter Beifügung von Informations- und Beschlussvorlagen rechtzeitig durch den Präsidenten zu erfolgen.

Unaufschiebbare Präsidiumsbeschlüsse erfolgen durch schriftliche Vorlage. In solchen Fällen kann die Zustimmung angenommen werden, wenn innerhalb einer ausreichenden und ausdrücklich benannten Frist keine gegenteilige Rückäußerung erfolgt.

Den Vorsitz in den Präsidiumssitzungen hat der Präsident.

Präsidiumsbeschlüsse werden mit einfacher Mehrheit der anwesenden GFPräsidiumsmitglieder getroffen. Bei Stimmengleichheit ist ein Antrag abgelehnt.

Das Geschäftsführende FISB-Präsidium ist beschlussfähig, wenn alle seine Mitglieder ordnungsgemäß eingeladen waren und fünf derselben erschienen sind. Sind ausnahmsweise trotz ordnungsgemäßer Ladung weniger als fünf Geschäftsführende Präsidiumsmitglieder erschienen, hat der FISB-Präsident das Recht, eine neue Präsidialsitzung einzuberufen, die unter Einhaltung einer einstündigen Wartefrist noch am gleichen Tag stattfinden kann. Bei dieser Präsidialsitzung genügt zur Beschlussfassung die Anwesenheit von drei Geschäftsführende Präsidiumsmitglieder.

Über die GF-Präsidiumssitzungen werden durch den Schriftführer Protokolle erstellt. Sie sind mit einer Einspruchsfrist von 4 Wochen versehen und gelten danach als genehmigt.

Die Originalprotokolle werden im Generalsekretariat aufbewahrt.


Aufgaben und Pflichten der Präidiumsmitglieder


Diese sind in einem Arbeitsverteilungsplan definiert.


Neufassung:: FISB-Kongress in Mikulov 2008
geändert beim Kongress in Judenburg 2009

 

 

 

 
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